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AGB

AGB: Mitgliedschaftsbedingungen Morilla Sports GmbH

1. Rechte des Mitglieds Das Mitglied ist je nach Vertrag berechtigt, während der Kurs- und Öffnungszeiten an den angebotenen Kampfsport- und Fitnesskursen teilzunehmen, sowie den Kurs und Kampfsportbereich zu nutzen, insofern der reguläre Kursbetrieb nicht gestört wird, wobei eine Störung der Einschätzung des Trainers/ der Trainerin obliegt. Trainings- und Öffnungszeiten, sowie Änderungen/Ausfälle werden auf der Website und den gängigen Socialmedia- Kanälen bekannt gegeben. Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten sowie des Leistungsangebotes bleiben den morilla Sports GmbH vorbehalten.

2. Gesundheit des Mitgliedes Morilla Sports GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei Verletzungen und Schäden vor, während oder nach dem Training.

3. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen sind ausschließlich in Textform zulässig (Brief oder E-Mail). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, jedoch maximal um 12 Monate.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft monatlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Bei Wegzug kann der Vertrag nach Vorlage einer offiziellen Bescheinigung (z.B. Meldebescheinigung) außerordentlich gekündigt werden. Bei Vorzeitiger Kündigung oder Streitigkeiten, Wird die offenstehende Vertragslaufzeit auf einmal fällig.

4. Zahlungsweise
Als Zahlungsweise ist ausschließlich das SEPA Lastschrift-Verfahren zulässig. Die monatlichen Mitgliedschaftsbeiträge werden durch Morilla Sports GmbH eingezogen. Die Beträge werden immer im Voraus zum 2 des Monats eingezogen. Achtung: Wenn der Beginn einer Mitgliedschaft nach dem 2. Tag eines Monats liegt, wird die erste Abbuchung der Beiträge erst im darauffolgenden Monat geschehen. Der Betrag besteht dann aus dem restlichen Anteil für den zurückliegenden Monat, der Anmeldegebühr, sowie dem kompletten Betrag (im Voraus) für den folgenden Monat. Bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen wird der Zugang auf die Trainingsfläche untersagt.

5. Haftung
Weder die beschäftigten Trainer, noch die Morilla Sports GmbH selbst, übernehmen Haftung für Verletzungen, Sachbeschädigungen und Diebstahl, die sich vor, während oder nach dem Training ereignen.

6. Altersbedingter Tarifwechsel
Erreicht ein Mitglied innerhalb der Vertragslaufzeit ein Alter, welches den nächsthöheren Tarif erfordert, so findet der Wechsel in den nächsthöheren Tarif automatisch statt. Die Gesamttariflaufzeit wird vom vorherigen Vertrag übernommen, kann aber auf Wunsch verlängert werden. Für die ersten 3 Monate nach altersbedingtem Tarifwechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht.

7. Krankheits- und Ruhezeiten
Ausfallzeiten, Unterbrechungen, oder Abwesenheiten des Mitglieds entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Bei Krankheiten kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung pausiert werden.

Das Mitglied verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, andernfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Nicht krankheitsbedingte Ruhezeiten ab 3 Monaten, können gegen Vorlage eines Nachweises beansprucht werden. Im Falle einer Krankheit oder Ruhezeit wird die pausierte Zeit automatisch an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt.

8. Betriebsbedingte Schließungen/höhere Gewalt
Kurzfristige und betriebsbedingte Schließungen befreien das Mitglied nicht von der monatlichen Beitragszahlung. Wird es dem Morilla Sports GmbH aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz und Ersatzstunden.

9. Gültigkeit und Gerichtsstand
Der Vertrag ist ab dem Moment der Unterschrift des Antragstellers gültig. Eine gesetzliche Widerrufsfrist besteht nicht. Nebenabreden sind unzulässig und haben keine Gültigkeit, weder mündlich noch schriftlich. Sollten Teile des Mitgliedschaftsvertrags unwirksam werden oder werden Bedingungen nicht erfüllt, tritt an deren Stelle das entsprechende Gesetzrecht. Gerichtsstand ist Worms.

10. Fotos und Soziale Plattformen
Wir weisen darauf hin, das Fotos die im Gym gemacht werden, auf unseren Sozialen Plattformen veröffentlicht werden können. Einverständnis Erklärung kann im Vertrag ab oder zu gestimmt werden.

Allgemeine Leitlinien des Morilla Sport GmbH

Im Morilla Sports GmbH haben wir alle dieselbe Leidenschaft: Egal ob Frau, Mann oder Kind, egal ob blutige/r Anfänger:in oder Spitzenathlet:in, egal welcher Hautfarbe, völlig egal welcher Nationalität- uns alle verbinden die Prinzipien des Sports, die dazu beitragen, dass eine ganz besondere Atmosphäre entsteht, in der sich alle wohlfühlen können.

An oberster Stelle steht: Der Respekt im Umgang miteinander! Niemand zwingt dich, dass du dir jeden im Gym zum Freund oder zur Freundin machst. Im morilla Sports Club ist es aber höchstes Gebot, den Respekt voreinander zu wahren,

indem du:
• Deine Trainingspartner:innen grüßt, wenn du auf die Matten kommst
• In allen Belangen Rücksicht auf deine Trainingspartner:innen nimmst
• Beim Abgrüßen nach der Einheit jedem Mitglied Aufmerksamkeit schenkst.

Solltest du aus religiösen Gründen keinen Kontakt zu einer Frau/ einem Mann haben dürfen, fass dir aufs Herz und nicke freundlich.

• Solltest du aufgrund persönlicher oder religiöser Überzeugungen mit manchen Personen nicht trainieren oder interagieren können, suche bitte immer den Kontakt zu dieser Person und erkläre deine Position. Vermeide es unter allen Umständen jemanden zu ignorieren. So trägst du zu einem Klima bei, in dem sich jeder respektiert und toleriert fühlen kann.

1. Achte bitte immer auf deine Körperhygiene- d.h. kurze Finger- und Fußnägel und frische Sportbekleidung.

2.
Im gesamten Gym und besonders beim Toilettengang besteht eine Pflicht zum Tragen von Badelatschen. Es ist ausschließlich auf den Matten und auf der Fitnessfläche gestattet (und Pflicht) barfuß zu laufen.

3.
Bei jeglichem Verdacht auf eine Erkrankung/ Ausschlag ist dem Training unbedingt fernzubleiben, bis du wieder Gesund bist.

4.
Während des Gym-Aufenthalts ist der Oberkörper zu bedecken. Einzige Ausnahme besteht für Wettkampf-Athleten während des Wettkampfkurses.

5. Benutzte Geräte (Seile, Pratzen, Medizinbälle, Hanteln, etc.) sind unter allen Umständen an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen.

6. Sparringsverbot außerhalb von Kursen. Es ist strengstens untersagt, dass außerhalb von Kursen ein Sparring im morilla Sports Club betrieben wird. Ausnahmen gelten für den Profi-Kader nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Trainer/der zuständigen Trainerin.

7. Das Wasser aus dem Spender ist kostenlos. Wenn du aber keine Flasche dabei hast, müssen wir dich bitten, Wasserflaschen am Tresen zu kaufen. Gläser werden nur für Tee herausgegeben. Wenn du deine Flasche befüllst, berühre mit dem Flaschenhals bitte nicht den Wasserhahn, sondern halte damit Abstand.

8. Gläser und Tassen für Kaffee und Tee dürfen nur im Chill out Bereich benutzt werden. Es ist untersagt, diese zum Mattenbereich mitzunehmen.

9. Es ist strengstens untersagt, das Drehkreuz im Eingangsbereich zu umgehen. Wenn du deine Karte vergessen hast, bitte das Tresenpersonal freundlich dich hereinzulassen. Bitte warte kurz, sollte das Tresenpersonal in dem Moment nicht da sein.